Wichtige Termine für elektronische Kassensysteme

Die Anforderungen an die Registrierkasse steigen jährlich. Hier inden Sie eine chronologische Zusammenfassung welche Termine für Unternehmer wichtig sind:

  • 1. Januar 2017: Elektronische Kassen müssen den Regelungen der GoBD entsprechen. Offene Ladenkassen dürfen weiterhin verwendet werden.
  • 1. Januar 2018: Im „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen von digitalen Grundaufzeichnungen“ ist die sogenannte Kassennachschau verankert. Gegen Steuerbetrug und Manipulationen werden daher von der Finanzbehörde vermehrt unangekündigte Betriebsprüfungen durchgeführt. Dabei wird vor allem überprüft, ob das Unternehmen eine ordnungsgemäße Kassenführung vorweist.
  • 1. Januar 2020: Registrierkassen sollen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet werden. Aller Voraussicht nach wird es auch eine verpflichtende Belegerteilungsflicht und eine Meldepflicht des Steuerpflichtigen beim Finanzamt, für die Benutzung von elektronischen Registrierkassen, geben.
  • 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2022: Für Kassen, die nach dem 25. November 2010 und vor dem 1. Jänner 2020 angeschafft wurden und nicht umrüstbar sind und den Regelungen der GoBD entsprechen müssen, gilt eine Übergangsfrist von 2 Jahren.
    In diesem Zeitraum sollten auch diese Kassensysteme angepasst werden. Wenn die Kasse nicht angepasst werden kann, dann muss sie durch eine neue ersetzt werden. Spätestens ab dem 1. 1. 2023 müssen alle Kassen damit ausgestattet sein.

Registrierkassenpflicht Termine

Es besteht zwar noch keine Registrierkassenpflicht. Dennoch spricht schon jetzt sehr viel dafür, sich eine GoBD konforme Kasse anzuschaffen. Denken Sie ein Stück weiter voraus und machen Sie bereits jetzt den Schritt zur Anpassung Ihrer Kasse. Dadurch haben Sie in Zukunft garantiert keine Probleme mit dem Finanzamt.